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I. Angebot (2) Unsere Preise sind Netto-Verkaufspreise zuzüglich der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben bis zum Vertragsabschluss vorbehalten. II. Vertragsabschluss (2) Wenn unsere Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus vom Besteller zu vertretenden Gründen später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, können wir die Preise angemessen erhöhen, sofern auch unsere Vorlieferanten die Preise erhöht haben oder der gültige Mehrwertsteuersatz erhöht wurde. III. Lieferung (2) Die Versandkosten werden auf der Rechnung ausgewiesen. Nachlieferungen werden versandkostenfrei ausgeführt. (3) In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen (z.B. Streiks sowie Nichtbelieferung, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten), die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungs- fristen oder verschieben sich der Liefer- oder Leistungstermin um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. Etwa von Gesetzes wegen gegebene Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen, wenn die Vorraussetzungen gemäß Ziffer IX vorliegen. IV. Rüge offensichtlicher Mängel, der Vollständigkeit und der Richtigkeit der Lieferung (2) Rügt der Besteller nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die Lieferung als genehmigt, wenn der Besteller nicht nachweist, dass der Mangel bzw. die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Lieferung bei der Untersuchung nicht erkennbar war. V. Rückgaberecht VI. Zahlungen (2) Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (3) Dem Besteller ist die Aufrechnung mit Forderungen gegen uns untersagt, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. (4) Auf Wunsch ist Bankeinzug möglich. VII. Eigentumsvorbehalt VIII. Gewährleistung (2) Bei erfolgloser Nachbesserung oder Ersatzleistung kann der Besteller wahlweise Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. (3) Eine weitergehende Haftung wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt von den vorstehenden Vereinbarungen unberührt. (4) Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung Eingriffe an den gelieferten Waren vornehmen. IX. Haftungsbeschränkung (2) Die Haftung für Schäden, die weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhen, sind der Höhe nach auf den Nettoauftragswert beschränkt. X. Gerichtsstand XI. Abwehrklausel XII. Sonstiges XIII. Versandkosten |