Allgemeine Geschäftsbedingungen der KinderDent GmbH

I. Allgemeines und Geltungsbereich

1. Für alle Verträge mit dem Besteller gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan auch „AGB“). Etwaige Bedingungen des Bestellers, die unseren AGB entgegenstehen, davon abweichen oder diese ergänzen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender oder diese ergänzender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Diese AGB gelten für alle Bestellungen, die Sie als Besteller über den Katalogversandhandel (im Folgenden „Katalogversand“) oder über unsere Online-Verkaufsplattform www.kinderdent.com (im Folgenden „Onlineshop“) der KinderDent GmbH, Gutenbergstraße 7, D-28844 Weyhe tätigen (Service-Hotline: unter Telefon +49 4203-43332).

3. Diese AGB gelten nur gegenüber Bestellern, die Unternehmer im Sinne der §§ 14 Abs. 1 und 310 Abs. 1 BGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Der Besteller bestätigt mit seiner Bestellung die Ware nicht als oder wie ein Endverbraucher zu verwenden und akzeptiert diese AGB. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB tritt die KinderDent GmbH mit Ihrem Katalogversandhandel und dem Onlineshop www.kinderdent.com nicht in geschäftliche Beziehungen und schließt mit ihnen keine Verträge. KinderDent beliefert grundsätzlich keine Wiederverkäufer oder andere Distributoren, die die Ware weiterveräußern möchten. Sollte dies dennoch erfolgen, so muss es zuvor abgesprochen und vereinbart werden.

4. Maßgebend ist jeweils die bei Abschluss des Kaufvertrages geltende Fassung der AGB. Die jeweils aktuell gültigen AGB können auf der Internetseite https://www.kinderdent.com/ abgerufen und ausgedruckt werden.

 

II. Angebot, Vertragsschluss, Änderungen, Irrtümer und Rücktritt bei Lieferengpass

1. Angebot im Katalogversand

1.1 Sämtliche Darstellungen unserer Waren und Dienstleistungen im Katalog sind freibleibend und unverbindlich. Grundlage für Katalogbestellungen ist der jeweils aktuelle Katalog. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges ist eine etwaige Bezugnahme auf frühere Kataloge ausgeschlossen.

1.2. Wird vom Besteller anhand des gültigen Kataloges eine Bestellung in Form eines vollständig ausgefüllten Bestellscheins, einer sonstigen Bestellung per Post, Fax, E-Mail oder einer telefonischen Bestellung an uns gerichtet, stellt dies jeweils ein an uns gerichtetes, verbindliches Angebot im Rechtssinne zum Kauf des/der bestellten Produkte/-s zu unseren AGB dar. Eine von uns an den Besteller gerichtete Bestell-Bestätigung – je nach Bestellform fernmündlich, schriftlich oder in Textform – bestätigt lediglich den Eingang des Angebots des Bestellers und stellt noch keine Annahme der Bestellung im Rechtssinne dar. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben.

2. Angebot im Onlineshop www.kinderdent.com

2.1 Sämtliche Darstellungen unserer Waren und Dienstleistungen im Online-Shop (www.kinderdent.com) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen insbesondere kein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen. Die Warenpräsentationen dienen somit als Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den Besteller.

2.2 Der Besteller gibt, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ ein rechtlich verbindliches Kaufangebot in Bezug auf sämtliche im Warenkorb enthaltenen Waren in der angegebenen Menge und zum angegebenen Preis ab.

2.3 Nach Eingang des Kaufangebots bei uns erhält der Besteller eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir zunächst bestätigen, dass wir die Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.  

3. Vertragsschluss, Änderungen, Irrtümer und Rücktritt bei Lieferengpass

3.1 Wir behalten uns die freie Entscheidung über jedes Kaufangebot vor. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme eines Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Besteller versenden.

3.2 Wenn und soweit ein bestelltes Produkt nicht oder nicht ausreichend verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht ausreichend beliefert werden, können wir von einem etwaig geschlossenen Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir den Besteller unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Besteller die Lieferung eines vergleichbaren Produktes ablehnt, werden wir bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

3.3 Änderungen unserer Waren und Dienstleistungen, insbesondere hinsichtlich Design, Farbe bzw. im technischen Bereich, die vor allem der Qualitätsverbesserung des Produktes dienen, behalten wir uns ohne Vorankündigung ebenso wie Irrtümer vor. Darstellungen und Angaben unserer Waren in Prospekten, Werbeschriften, Katalogen oder auf der Webseite sind nur ähnlich und weder maßstabsgerecht noch farbecht. Solche Darstellungen und Angaben werden nur dann Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit des Liefergegenstands wenn der Besteller und wir dies ausdrücklich vereinbart haben.

 

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise als Netto-Preise, ausschließlich Nebenkosten wie z.B. Fracht, Zoll und Steuern; diese werden, sofern sie anfallen, gesondert in Rechnung gestellt oder auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sofern Umsatzsteuer entsteht, wird sie in der jeweils am Tage der Rechnungsstellung gültigen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Die in den jeweiligen Darstellungen und Werbemitteln, insbesondere im Katalog angegebenen Preise betreffen jeweils den Zeitpunkt der Herausgabe des jeweiligen Werbemittels; Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten.

3. Wenn unsere Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, sind wir berechtigt, den Kaufpreis eines Produkts angemessen zu erhöhen, wenn und soweit der Zulieferer des betreffenden Produkts die Preise für das Produkt nach Vertragsschluss erhöht hat und eine Kompensation des erhöhten Kaufpreises durch andere Kostenfaktoren nicht gegeben ist.

4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die für die Lieferung anfallenden und nicht im Preis inbegriffenen Versandkosten sind im Katalog unterhalb der AGB ausgewiesen oder im Onlineshop durch Klicken des Links „Liefer- und Versandkosten“ abrufbar.

5. Sofern wir bei Katalogbestellungen mit dem Besteller keinen Bankeinzug, keine Vorkasse oder Kreditkartenzahlung vereinbart haben, ist der Besteller verpflichtet, Rechnungsbeträge ohne Abzug in bar oder durch spesenfreie Überweisung auf eines unserer Konten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes bei uns oder die Gutschrift des Betrages auf unserem Konto. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Der Besteller hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

6. Die Regelungen unter Nr. 5. gelten entsprechend für Bestellungen über den Onlineshop, wenn der Besteller in Einzelfällen – ausreichende Bonität vorausgesetzt – die Ware auf Rechnung geliefert (Zahlung per Rechnung) bekommt.

7. Im Onlineshop stehen dem Besteller verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese, zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten, werden im Onlineshop unter Zahlungsmöglichkeiten angegeben.

 

IV. Versand, Gefahrübergang, Einlagerungskosten und Transportversicherung

1. Sofern nicht im Vertrag ausdrücklich anders vereinbart, ist Lieferung vereinbart.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Besteller über und zwar unabhängig vom Ort der Versendung. Dies gilt auch bei Teillieferungen und unabhängig davon, ob frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert oder gerät dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug, geht die Gefahr bereits am Tag der Versandbereitschaft auf ihn über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere einer Einlagerung) hat der Besteller zu tragen.

3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen, deren Kosten der Besteller trägt.

 

V. Lieferung, Lieferzeit, Annahme- und Lieferverzug

1. Lieferungen erfolgen grundsätzlich als Gesamtlieferung der gesamten Bestellung. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Zusätzliche Kosten von Teillieferungen im Verhältnis zu den Kosten einer Gesamtlieferung tragen wir, wenn nicht der Besteller ausdrücklich Teillieferungen wünscht.

2. Trotz sorgfältiger Bevorratung durch uns ist es in Ausnahmefällen möglich, dass bestellte Waren schneller als vorgesehen ausverkauft sind und/oder von unseren Zulieferern nicht mehr geliefert werden können. Eine Liefergarantie wird folglich nicht übernommen.

3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Bestellers, insbesondere die Erfüllung von vereinbarten Zahlungspflichten und gegebenenfalls die Stellung vereinbarter Sicherheiten, voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug hat er uns etwaige Mehraufwendungen (z. B. wegen Einlagerung des Liefergegenstandes) zu ersetzen. Verletzt der Besteller schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten hat er uns den insoweit entstandenen Schaden (einschl. Mehraufwendungen) zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, wenn der Besteller mit dem Annahmeverzug zugleich in Schuldnerverzug gerät, bleiben vorbehalten.

5. Im Falle höherer Gewalt und Ähnlichem (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die wir auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermeiden können, z.B. Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Zulieferern, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen oder Aussperrungen) sind für die Zeit ihrer Dauer zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit die wechselseitigen vertraglichen Pflichten ausgesetzt, wenn und soweit dies hinsichtlich der konkreten Pflicht unter Berücksichtigung von Umfang und Intensität der höheren Gewalt und Ähnlichem geboten ist. Das gilt auch dann, wenn sich eine Partei bereits im Verzug befinden sollte. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt oder Ähnlichem und die voraussichtliche Dauer der Behinderung benachrichtigen. Beide Parteien sind berechtigt nach angemessener Zeit, die mindestens 3 Monate beträgt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der zurücktretenden Partei die Vertragsfortsetzung aufgrund der Dauer der höheren Gewalt oder der beeinträchtigten Interessen, auch unter Berücksichtigung der Interessen anderen Teils, nicht zumutbar ist. Eine verspätete oder vereitelte Lieferung kann in Fällen höherer Gewalt oder Ähnlichem keine Schadensersatzansprüche begründen.

6. Unsere Haftung wegen Lieferverzugs richtet sich nach Ziffer IX.

 

VI. Freiwilliges Rückgaberecht

1. Für gelieferte Waren räumen wir dem Besteller ein freiwilliges Rückgaberecht ein. Innerhalb von einer Woche nach Lieferung können gelieferte Waren zurückgesandt bzw. umgetauscht werden, sofern sie original verpackt sind und sich in einwandfreiem und wiederverkaufsfähigem Zustand befinden. Für die Wahrung der Frist ist – je nachdem was zuerst eintritt – der Zugang einer entsprechenden Rückgabeerklärung des Bestellers bei uns oder die Absendung der Waren maßgeblich. Alle Milchzahnkronen, Stahlkronen und Platzhaltersysteme sind vom Umtausch und von dem freiwilligen Rückgaberecht ausgeschlossen, genauso wie Artikel, die individuell für den Besteller bedruckt wurden. Sonderbestellungen, die nicht in unserem regulären Katalog oder Onlineshop enthalten sind, sind ebenfalls grundsätzlich vom freiwilligen Rückgaberecht ausgeschlossen.

2. Der Besteller hat die Ware unbenutzt, originalverpackt und bruchsicher zu versenden. Grundsätzlich trägt der Besteller die Kosten und das Risiko der Rücksendung bei Inanspruchnahme des freiwilligen Rückgaberechts.  Für den Transport und Transportschäden übernehmen wir keine Haftung. Unfreie Sendungen werden in keinem Fall angenommen. Sofern der Besteller im Einzelfall für die Rückgabe von Waren ein Retouren-Label von uns erhält, tragen wir aus Kulanz die Kosten des Retour-Labels.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand (fortan auch "Vorbehaltsware") bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht; der Vorbehalt bezieht sich in diesem Fall auf den anerkannten oder tatsächlichen Saldo. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns, bzw. auf unserem Bankkonto.  

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand zurückzunehmen. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Besteller hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten bzw. durch unsere Erfüllungsgehilfen betreten zu lassen und die uns gehörende Ware mitzunehmen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - gem. § 367 BGB anzurechnen.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich und vorab per Telefon, Fax und/oder E-Mail zu benachrichtigen, damit wir geeignete Maßnahmen ergreifen, insbesondere Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.

4. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; dies gilt nicht, wenn im Rahmen der Veräußerung vereinbart wird, dass die Forderung des Bestellers gegen den Dritten durch Verrechnung erlischt. Der Besteller tritt uns sicherungshalber bereits jetzt alle Forderungen (einschließlich sämtlicher, auch nach Beendigung eines Kontokorrentverhältnisses entstehender, Saldoforderungen aus einem Kontokorrent) in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen. Die Abtretung ist unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung veräußert wird. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen in angemessener Höhe nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und nicht Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben, insbesondere Angaben zur Adresse des Schuldners macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

5. Der Besteller trägt alle vorprozessualen, gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung einer Pfändung oder eines sonstigen Zugriffs eines Dritten auf die Vorbehaltsware und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können. Wenn wir aufgrund dieser Ziffer VII. berechtigt sind, an uns abgetretene Forderungen geltend zu machen, hat der Besteller uns die dafür notwendigen vorprozessualen, gerichtlichen und außergerichtlichen  Kosten zu erstatten.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

VIII. Gewährleistung

1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn und soweit nachfolgend nichts abweichendes geregelt ist.

2. Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen Mängeln (fortan auch "Mängelansprüche") setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB, insbesondere auf Transportschäden, Vollständig- und Richtigkeit, ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offene Mängel der Lieferung muss der Besteller uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Eingang der Lieferung bei ihm, schriftlich anzeigen. Verdeckte Mängel sind rechtzeitig gerügt, wenn der Besteller den Mangel innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich uns gegenüber rügt.

3. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn und soweit der Besteller ohne unsere Zustimmung unsachgemäße Eingriffe an den gelieferten Waren vornimmt oder vornehmen lässt.

4. Wenn und soweit der Liefergegenstand einen Mangel hat, steht abweichend von § 439 Abs. 1 BGB hinsichtlich der Nacherfüllung uns die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu. Im Fall der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entsprach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Das Verlangen des Bestellers nach Schadenersatz statt der Leistung ist bis zum Fehlschlagen der Nacherfüllung ausgeschlossen, es sei denn eine Aufforderung zur Nacherfüllung ist nach dem Gesetz entbehrlich. Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur Beseitigung des gerügten Mangels nicht zur diesbezüglichen Mangelfreiheit des Liefergegenstands führten oder nicht binnen angemessener Frist unternommen wurden.

6.  Schadenersatz kann der Besteller nur nach den zusätzlichen Voraussetzungen der Ziffer IX. geltend machen.

 

IX. Schadenersatzhaftung

1. Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus Unmöglichkeit, Lieferverzug, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung, ist nach Maßgabe dieser Ziffer IX. eingeschränkt.

2. Wir haften unbeschränkt, soweit einschlägig, in den Fällen gesetzlich unabdingbar angeordneter verschuldensunabhängiger Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz), bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz, grobem eigenen Verschulden oder soweit wir ausdrücklich eine Garantie übernommen haben. Eine Haftung für die fahrlässige Verletzung einer unwesentlichen Vertragspflicht durch einen Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

3. Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages ergeben (sog. Kardinalpflichten), haften wir nur beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; jedenfalls aber beschränkt auf den Nettoauftragswert der mangelhaften Lieferung. Außer in den in Ziffer IX. 2 und 3 Satz 1 genannten Fällen haften wir nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachten wurden.

 

X. Verjährung

1. Die Gewährleistungsansprüche für sämtliche Waren unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn und soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln des Liefergegenstandes beträgt 1 Jahr.

2. Sonstige Ansprüche des Bestellers wegen Pflichtverletzungen durch uns, insbesondere Schadenersatzansprüche, oder Ansprüche aus einer Garantie, verjähren in einem Jahr. Abweichend von vorstehender Nr. 1 und Nr. 2 Satz 1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für die folgenden Ansprüche des Bestellers:

2.1. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Rechte und Pflichten aus dem Vertrag,

2.2. Ansprüche wegen eines Schadens, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht,

2.3 Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels

2.4 sonstige Ansprüche, bei denen die Abkürzung der Verjährungsfristen durch AGB gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

XI. Beschaffungsrisiko und Garantien

Wir übernehmen keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine Garantien, es sei denn, wir haben hierüber eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Besteller geschlossen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

XII. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft KinderDent GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Sofern wir mit dem Besteller nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist Erfüllungsort für sämtliche von uns geschuldeten Leistungen der Sitz der Gesellschaft KinderDent GmbH.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des deutschen internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

 

XIII. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen uns und dem Besteller geschlossenen Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

2. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten abweichend von Ziffer XIII. 1 die §§ 306 Abs. 1 und 2 BGB.

3. Keine Handlung von uns, außer einer ausdrücklich schriftlichen Verzichtserklärung, stellt einen Verzicht auf ein uns aus dem Vertrag, diesen AGB oder dem Gesetz zustehendes Recht dar. Ein Verzug bei der Wahrnehmung unserer Rechte gilt ebenfalls nicht als Verzicht auf das betroffene Recht. Ein einmaliger Verzicht auf ein Recht gilt nicht als Verzicht auf ein solches Recht bei einer anderen Gelegenheit.

 

Stand: 11.01.2017

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